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Ein Homelift schafft echte Unabhängigkeit im eigenen Zuhause. Doch die Investition ist nicht unerheblich. Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Förderwege, die Sie nutzen können, um die Kosten spürbar zu senken. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Homelift Förderung für Sie infrage kommt, wie hoch die Beträge sind und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

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Homelift Förderung auf einen Blick

Es gibt vier Förderwege für einen Homelift:

1. Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss (ab Pflegegrad 1)

2. KfW-Bank: Kredit bis zu 50.000 Euro (für alle, auch ohne Pflegegrad)

3. NRW.BANK: Zinsgünstiges Darlehen für Eigenheimbesitzer in Nordrhein-Westfalen

4. Steuer: Bis zu 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr über § 35a EStG

Homelift Förderung über die Pflegekasse

Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 40 Abs. 4 SGB XI.

Wer bekommt wie viel?

  • Förderung: Bis zu 4.180 Euro pro Person (gültig seit 01.01.2025, zuvor 4.000 Euro)
  • Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5
  • Mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt: Bis zu 16.720 Euro insgesamt (4 x 4.180 Euro)
  • Mehrfachnutzung: Bei Veränderung der Pflegesituation kann der Zuschuss erneut beantragt werden

Ein Homelift ist als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt, wenn er dem Pflegebedürftigen die Nutzung der Wohnung erleichtert. Die Pflegekasse prüft dies im Einzelfall.

Worauf Sie achten müssen:

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag wird abgelehnt. Die Pflegekasse hat nach Eingang des Antrags drei Wochen Zeit, um zu entscheiden. Falls ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Reagiert sie nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion nach § 18 SGB XI).

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Homelift Förderung über die KfW-Bank

Die KfW-Bank fördert barrierefreie Umbauten über das Programm KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“. Anders als die Pflegekasse ist dieses Programm für alle Eigenheimbesitzer offen, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Was wird gefördert?

  • Darlehen: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinssatz: Ab ca. 2,35 % effektiv pro Jahr (variiert je nach Laufzeit und Hausbank; aktuelle Konditionen finden Sie auf der KfW-Webseite)
  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Berechtigt: Eigentümer, aber auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters

Der Einbau eines Homelifts zählt zu den förderfähigen Maßnahmen im Bereich Barrierereduzierung.

So beantragen Sie KfW 159:

Der Antrag läuft immer über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Wer den Lift erst einbauen lässt und danach einen Antrag stellt, geht leer aus.

Was ist mit KfW 455-B?

Das frühere Zuschussprogramm KfW 455-B wurde zum 01.01.2025 eingestellt. Es handelte sich um einen direkten Zuschuss von bis zu 2.500 Euro (10 % der Kosten). Eine Neuauflage des Programms ist für Frühjahr 2026 bestätigt. Der Bundeshaushalt 2026 stellt dafür 50 Millionen Euro bereit. Da die Mittel erfahrungsgemäß schnell erschöpft sind, lohnt es sich, direkt zum Programmstart einen Antrag zu stellen. Den aktuellen Status finden Sie auf der offiziellen KfW-Produktseite.

Homelift Förderung in NRW: NRW.BANK

Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt, hat Zugang zu einem weiteren Förderweg.

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Die NRW.BANK bietet ein zinsgünstiges Darlehen für Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Eigenheimen an. Das Programm ist einkommensunabhängig und damit für alle Eigenheimbesitzer in NRW zugänglich.

  • Darlehen: 2.500 bis 150.000 Euro
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der Kosten
  • Zinsbindung: Bei Laufzeiten bis 30 Jahre fest für die gesamte Laufzeit; bei einer Laufzeit von 35 Jahren ist die Zinsbindung auf 10, 15 oder 20 Jahre begrenzt
  • Förderfähig: Ausdrücklich auch die Barrierereduzierung, zum Beispiel durch den Einbau eines Aufzugs oder Homelifts
  • Antrag: Über die Hausbank, vor Beginn der Maßnahme

NRW.BANK Eigentumsförderung (einkommensabhängig)

Für Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen gibt es eine weitere Option: Die Eigentumsförderung des Landes NRW ermöglicht Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Zinssatz von 0 % in den ersten fünf Jahren und einem möglichen Tilgungsnachlass von bis zu 50 %.

Beide Programme lassen sich mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren, sofern keine Kostenüberschneidung vorliegt.

Steuerliche Absetzbarkeit: Bis zu 1.200 Euro Ersparnis

Auch ohne Förderantrag können Sie die Kosten für Ihren Homelift teilweise steuerlich geltend machen.

§ 35a EStG: Handwerkerleistungen

Der Einbau eines Homelifts ist eine Handwerkerleistung im Sinne des Steuergesetzes. Sie können 20 % der reinen Arbeitskosten (Lohn, Fahrt, Maschineneinsatz) von der Steuer absetzen, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Das bedeutet: Bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten können als Berechnungsgrundlage dienen (20 % davon = 1.200 Euro). Materialkosten sind nicht absetzbar.

Voraussetzung: Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, und die Zahlung muss unbar erfolgen (Überweisung, keine Barzahlung).

Wichtiger Hinweis: Wer für dieselben Kosten bereits einen steuerfreien Zuschuss (zum Beispiel von der Pflegekasse) erhalten hat, kann diesen Anteil nicht zusätzlich nach § 35a absetzen. Für den Teil, der nicht durch Zuschüsse gedeckt ist, bleibt die Absetzbarkeit aber bestehen.

§ 33 EStG: Außergewöhnliche Belastung

Wer den Homelift aus medizinischer Notwendigkeit einbaut, kann alternativ oder ergänzend eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich. Da dieser Weg im Einzelfall komplexer zu berechnen ist, empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Wichtig: Förderantrag unbedingt vor Baubeginn stellen

Bei allen genannten Programmen gilt ohne Ausnahme: Der Förderantrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Verträge mit Handwerkern unterzeichnet oder Arbeiten begonnen werden. Wer diesen Schritt versäumt, verliert seinen Anspruch auf Förderung.

Paderlift begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zur Montage und hilft Ihnen beim Ausfüllen der Förderanträge.

Eine Homelift Förderung lohnt sich zu prüfen

Die Förderung für einen Homelift ist kein Selbstläufer, aber sie ist real und greifbar. Mit der Pflegekasse, der KfW-Bank, der NRW.BANK und der steuerlichen Absetzbarkeit stehen Ihnen je nach Situation mehrere Wege offen. Wer die Anträge rechtzeitig stellt und die richtigen Programme kombiniert, kann die Investition spürbar reduzieren.

Wenn Sie konkret planen, sprechen Sie Paderlift an. Wir beraten Sie kostenlos, welche Förderung in Ihrer Situation infrage kommt, und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge.

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