Gute Nachrichten für mehr Barrierefreiheit. Ab dem 8. April 2026 können wieder Zuschüsse über das Programm 455 B der KfW Bank beantragt werden. Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise für den Abbau von Barrieren in Wohnräumen und Sanitärräumen, die Schaffung von Bewegungsflächen sowie für die Installation von Unterstützungssystemen.

Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Projektstart gestellt werden. Planung und Beratung sind vorab erlaubt. Es dürfen aber noch keine Leistungsverträge oder Lieferverträge abgeschlossen sein.